Für Liebhaber des Draußenseins gibt es wohl kaum etwas Schöneres als ein richtiges Himmelbett. Das Schlafen unter freiem Himmel mit Blick auf das Sternenzelt – wohl eine der intensivsten Arten, ganz tief in die Freuden der Natur einzutauchen. Doch egal, ob man einfach Schlafsack und Isomatte bevorzugt, einen simplen Biwaksack oder ein richtiges Zelt, niemand möchte jäh vom diensthabenden Ranger aus seinem Traum herausgerissen werden oder verdattert in die klaffende Gewehr-Mündung vom Jäger mit Schäferhund blicken. Wer dort übernachtet, wo es verboten ist, kann schon mal eine unangenehme, manchmal sogar teure, Überraschung erleben. Und verboten ist in Deutschland vieles. Wir wollen Euch einen kleinen Einblick zur Rechtslage des Wildcampens, oder einfach auch Übernachtens, in unserem Land geben.
Allgemeines zum Wildcampen – ein Versuch

Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass die Gesetzeslage zum Wildzelten und Übernachten im Freien in Deutschland mehr als unübersichtlich ist. Dieser Artikel soll demnach nur einen kurzen Einblick in die Gesetzeslage zum Übernachten im Freien geben. Er erhebt absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auch keinen auf Universalität oder das Prädikat „juristisch wertvoll“. Wer ins Detail recherchieren möchte, sollte sich mit den Naturschutz- und Waldgesetzen des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen. Denn genau hier liegt das Problem – was man in der Natur darf und was nicht, wird Bundesland-intern geregelt. Passierschein A38 lässt grüßen.
Allgemeine Verbote des Campens
Generell gilt: In Naturschutzgebieten, z.B. Nationalparks, Biosphärenreservaten oder Biotopen, ist das Campen streng verboten. Die Küstenbereiche Deutschlands sind ebenfalls als gesonderte Schutzgebiete streng geschützt. Deshalb kann ein Übernachten an Stränden oder in Dünen richtig zu Buche schlagen. Basis für diese Regelung ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie Anordnungen am jeweiligen Ort zum Wegegebot (Bleiben auf gekennzeichneten Wegen) und ausdrückliche Verbote zum Lagern oder Campen, z.B. auf Verbotsschildern oder Tafeln. Eine weitere halbwegs universelle Regel ist, dass ich auf Privatgrund, auch Privatwald, mit der Zustimmung des Eigentümers übernachten darf.
Das sogenannte Betretungsrecht beinhaltet, dass Wälder und Flure, egal ob privat oder nicht, zum Zwecke der Erholung betreten werden dürfen, solange man die allgemeinen Verhaltensregeln des Naturschutzes nicht verletzt. Auch laut §59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist jedermann das „Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen“ zu diesem Zweck gestattet. Da Schlaf nun einmal das Non-plus-Ultra der Erholung ist, fällt er streng genommen auch darunter. Im Klartext – ein mehrstündiges Dösen unterm Baum, und das eigentlich auch über Nacht, wird hier nicht explizit verboten. Nur das „längere Verweilen“ an einem Ort ist nämlich verboten. Wann „kürzer“ aufhört und „länger“ anfängt, bleibt eine gesetzliche Grauzone. Übernachten, nicht zelten!, in der freien Natur ist somit weder verboten noch erlaubt.
Zelten oder Biwakieren?
Es klang eben schon an: Draußen schlafen ist nicht gleich draußen schlafen. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen dem Schlafen im Zelt und dem Biwakieren. Dies beschreibt das Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt (z.B. nur mit Schlafsack/Isomatte, Hängematte oder selbst gebautem Shelter). Beim genannten Betretungsrecht beziehe ich mich hier auf das bloße Übernachten ohne Zelt, das so gesehen wesentlich unproblematischer ist als Wildcampen mit Zelt. Denn zum Biwakieren gibt es, im Gegensatz zum Zelten, nirgends ausdrückliche Regelungen im Gesetz.
Auch ist „draußen“ im deutschen Gesetz nicht gleich draußen. Es gibt eine Unterteilung in freie Landschaft und Wald, bei denen es jeweils je nach Bundesland unterschiedliche Schutzgesetze gibt. Im Folgenden findet Ihr eine kleine Übersicht darüber, was man wo darf.
Darf ich im Wald zelten?
Nein. Auch hier greifen die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer sowie das Bundeswaldgesetz. Generell gilt: Zelten im Wald ist in Deutschland nicht erlaubt! In manchen Bundesländern ist das Betreten des Waldes außerhalb der Wege in der Nachtzeit sogar verboten. Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf. Im Bundesland Berlin sollte man gesondert auch beim Biwakieren aufpassen. Dort sind neben Zelten auch Shelters und Tarps ohne die Zustimmung des Eigentümers verboten.
Darf ich in freier Landschaft zelten?

Jein. Als freie Landschaft „zählen die Gebiete außerhalb des Waldes – wo ein eigenständiges Betretungsrecht greift – und außerhalb der bebauten Ortslagen“ (Bundesnaturschutzgesetz §44). Für das Zelten in freier Landschaft gibt es keinen Passus, der es explizit verbietet. Doch da man in Deutschland in vielen Fällen nicht erkennen kann, ob man sich auf privatem Grund befindet, bzw. dies sehr oft der Fall sein wird, sollte man besser nicht in der freien Landschaft sein Zelt aufbauen – nicht zuletzt um das beschriebene Eingangsszenario zu vermeiden. Nur weil es laut Landesgesetz kein Verbot gibt, heißt das nicht, dass das Zelten in der freien Landschaft im jeweiligen Bundesland auch erlaubt ist, wenn keine anderen Regelungen dagegen stehen. Hat man sich vorher allerdings die Genehmigung des Grundbesitzers eingeholt, kann man über den Dingen stehen und ruhigen Gewissens die Reise ins Traumland antreten.
In Bayern beispielsweise ist das Zelten in freier Landschaft nicht ausdrücklich verboten. Dasselbe gilt für Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Berlin. Für Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland dagegen ist das Wildzelten in freier Landschaft überall ohne Ausnahme verboten. In Bremen darf man auf Feldern nicht zelten, ansonsten herrscht kein ausdrückliches Verbot. Brandenburg erlaubt das Zelten Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern, „wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“ (§49, BbgNatschG)
Was sind die Alternativen zum Wildcampen?

Wer in den Genuss des Draußen-Schlafens kommen und dabei auf der sicheren Seite sein möchte, für den gibt es in Deutschland ein paar Alternativen. Gemeint sind hier die Alternativen, die einem Wildzelten oder Biwakieren in der freien Natur „in Reinform“ noch am nächsten kommen. Abseits von Campingplätzen, Trekkinghütten und sonstigen Einkehrmöglichkeiten.
Spärlich gesät, aber doch vorhanden sind in einigen Teilen Deutschlands die Naturlagerplätze. Wie sie manch ein Skandinavienfreund im hohen Norden schon gern genutzt hat. Bei diesen Plätzen handelt es sich um kleine freie Flächen für wenige Zelte, die meist nur zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen und für eine, maximal zwei Nächte zur Übernachtung vorgesehen sind. Manchmal sind die Plätze mit Komposttoiletten, Feuer- oder Kochstellen ausgestattet. In Deutschland gibt es diese Art Schlafplätze als eine Art Pionierprojekt des Internetforums outdoorseiten.net e.V. in der Eifel. Diese sind vorab zu buchen und gegen einen Obolus von 10 Euro zu nutzen. Dafür erhält man aber etwas mehr als nur ein Plätzchen zum Zelt aufschlagen – Sitzgruppen, ein stilles Örtchen und Plattformen aus Holz laden zum Genuss der frischen Luft ein, und das auch noch mit einem Fuß in der Komfortzone.

In Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls ausgewiesene Naturlagerplätze, die nicht nur vom Land, sondern auch teilweise von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Die Seite Wildes Schleswig-Holstein stellt Ort, Koordinaten und kurze Infos zu den Plätzen für alle Radler und Trekker bereit.
Beliebt ist auch das sogenannte Boofen, das sich ehemals aus der Kletterkultur entwickelte. Geschlafen bzw. biwakiert wird hier unter Überhängen oder in kleinen Höhlen im Sandstein, allerdings gibt es strenge Auflagen zu beachten. Offenes Feuer ist verboten, was auch stets kontrolliert und geahndet wird. Außerhalb der Boofen darf nicht übernachtet werden.
Wildcampen Alternative: Campspace
Eine weitere Alternative bietet die Buchungsplattform Campspace.com, über die man Zelt- bzw. Stellplätze auf dem Land von Privatleuten oder Bauernhöfen in Deutschland, Dänemark, Niederlanden, Belgien, Frankreich und weiteren europäischen Ländern buchen kann. Von mitten im Wald des Pfälzer Berglandes gelegenen Lagerplätzen, Zeltplätzen mit privatem Schwimmweiher nahe der Nordseeküste, über Streuobstwiesen mit Biolokus in Bayern bis hin zu Gartenhäusern mit Panoramablick über die Südeifel. Für alle, die ohne eigenes Zelt unterwegs sind, ist hier etwas dabei. Wer mitten im Grünen übernachten möchte, aber das mit der Erlaubnis des Landbesitzers, der ist auf einem Campspace genau richtig. Außerdem haben die Gastgeber die besten Geheimtipps für Unternehmungen in die Umgebung.

Schlusswort
Was das Naturschutzgesetz in §1 bereits festschreibt, sollte in uns allen fest verankert sein:
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze […] zu schützen[…].“
Ohne sich in gebetsmühlenartigen Oberlehrer-Standpauken verlieren zu wollen: Man kann nicht oft genug dazu aufrufen, sich als Mensch als Gast in der Natur zu sehen und sich auch so zu verhalten. Hier gilt es, das Prinzip „Leave no Trace“ (Hinterlasse keine Spuren) mit gesundem Menschenverstand umzusetzen – egal ob Privatgrund oder nicht. Müll wird nicht zurückgelassen, kein Lärm gemacht, wo kein Örtchen vorhanden ist, werden Hinterlassenschaften vergraben, und alles, was Strukturen in der Natur nachhaltig verändert (beispielsweise Feuermachen auf einer Wiese ohne Feuerstelle, Absägen von Bäumen für Feuerholz etc.) ist zu unterlassen. Es sollte jedem, dem die Natur am Herzen liegt, selbstverständlich sein, dass man den Rastplatz so verlässt, wie man ihn vorgefunden hat – egal ob man nun dort geschlafen hat oder nicht.
Bundesländer, Wald, freie Landschaft, Privatgrund oder nicht – dass die Gesetzeslage in Deutschland zum Wildcampen äußerst kompliziert und kaum auszuklamüsern ist, überrascht wohl niemanden. Wer Touren plant, bei denen ein Übernachten in freier Natur unvermeidlich ist, der sollte sich vorher eingehend über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes informieren. Genauso wichtig, wie sich durch Gesetzbücher zu fräsen, ist es aber, den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Wer Privatgrundbesitzer freundlich fragt, am Waldrand zelten zu dürfen oder in einem einsamen Stück Landschaft eine kurze Nacht im Schlafsack mit zeitigem Weiterziehen verbringt, ohne jegliche Spuren in der Natur zu hinterlassen, den muss kein schlechtes Gewissen grämen.
Disclaimer: Dieser Artikel soll keine Empfehlungen zum Übernachten in der Natur aussprechen oder Menschen dazu animieren, immer und überall draußen ihr Lager aufzuschlagen! Er soll lediglich Fakten wiedergeben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Hilfreiche Links zum Thema:
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf (Bundeswaldgesetz)
Auch wenn der Artikel schon älter ist wird er noch prominent bei Google gezeigt, daher mal eine Ergänzung zum Boofen im Elbsandsteingebirge. Boofen ist NUR in Verbindung mit der Ausübung von Klettersport erlaubt, das wird inzwischen auch geprüft. Zudem ist boofen derzeit auch bis Mitte Juni wegen Vogelschutz verboten:
“Vom 16.06. bis 31.01. jeden Jahres gilt:
Im Nationalpark ist es verboten zu zelten oder im Freien zu übernachten.
Nur wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersports erfolgt und der Schutzzweck des Nationalparks nicht beeinträchtigt wird, ist es möglich, an den 58 gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen (Boofen) im Freien zu übernachten.”
Hi Klevig,
officially camping in the wild is forbidden in Germany, if you are careful and choose the right spots, there is normally no big problem, but the official rule is: you are not allowed to camp in the woods in Germany.
Kind regards,
Marco
Hello and sorry for asking in English, but my high school German is broken.
I’m from Denmark and used to tenting in nature here and using the allemandsretten in Norway, and I’ve searched everywhere for clues about this.
All i want to ask you experienced Germans is, if it is realistic for five guys to stealth camp in tents and hammocks while walking Harzer Hexenstieg.
I’ve read everywhere what is forbidden and not and what’s tolerated and frankly it is confusing. I hope you can help me out here, because our summer hiking trip depends on it.
Hello and sorry for asking in English, but my high school German is broken.
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I’ve read everywhere what is forbidden and not and what’s tolerated and frankly it is confusing. I hope you can help me out here, because our summer hiking trip depends on it.
als naturfotograf habe ich den stress ständig: mit borniertem landadel, jagdpächtern, flächenbesitzer, behörden. man wird kriminalisiert und mit pauschalisierenden vorverurteilungen überzogen. begründungen nur im konjunktiv. was u.a. vor zwei jahren darin gipfelte, dass mir so ein junger arroganter landadelschnösel einen platzverweis erteilen wollte. da ist mir der kragen geplatzt und habe ihn aufgefordert, sich als verzugsbeamter auszuweisen. nur der darf das! alles andere ist eine amtsanmaßung. der hielt es nicht mal für nötig, sich namentlich vorzustellen, forderte von mir aber einsicht in meinen ausweis. nobless oblige? mitnichten! tja, auch eine “höhere” herkunft schütz nicht vor schlechter erziehung und lausigem benehmen.
er sah mein 600/4.0 tele und mutmaßte, ich würde das fotografieren gewerblich betreiben, womit der passus des betretens der freien landschaft zu erholungszwecken nicht mehr wirksam sei. eine sehr schräge logik, den erholungszweck von der objektivgröße abhängig machen zu wollen und beide sachverhalte miteinander invers zu koppeln. so in der art: je kleiner die kamera, umso größer die erholungsabsicht und umgekehrt in richtung gewerbe. ich hab den fiffi dann einfach stehen lassen. schon von “kranichhorsten” zu reden, zeigte mir, wie viel ahnung der hat: null!
es ist keine schlechte idee, die zuständige UNB anzuschreiben und sein ansinnen gut begründet vorzutragen. manchmal gerät man dann den richtigen und einer sondergenehmigung steht nichts im weg.
meistens muss man jedoch mit einer ablehnung rechnen oder in der genehmigung stehen so viele auflagen, dass sie im grunde wertlos wird. eine sehr beliebte auflage ist das ausdrücklich fett gedruckte verbot des campierens (ich nutze bestenfalls mal ein flecktarntarp und auch nur wenn es regnet). auf anfrage, wie es zu dieser auflage kommt: “sie sind für andere, die es bemerken könnten dann ein schlechtes vorbild!”. hallo? zunächst wieder ein konjunktiv. zudem habe ich dem erklärt, dass ich in meinem ganzen leben wahrscheinlich mehr stunden draußen verbracht habe, als in geschlossenen räumen, grob überschlagen 4000 nächte draußen zu allen jahreszeiten incl! und wenn mich draußen einer sieht, dann nur aus dem grunde, weil ich es ihm gestatte. anonsten bin ich weg, ein geist. da wo ich mich aufhalte kommt sowieso so schnell keiner hin.
eine weitere “nette” begründung war: “die uferbereiche der polenz und kirnitzsch sind durch begängnis und lärm ohnehin schon stark belastet. dem wollen wir durch naturfotografische aktivitäten nicht weitere störfaktoren hinzufügen!”. (anm: es ging um das fotografieren von wasseramseln an der polenz im elbsandstein). da haben wir selten so gelacht, mein bauch und ich. was hat der mann denn für eine vorstellung über die arbeitsweise von naturfotografen? das wir alle, den ghettoblaster volle lotte an, samba tanzend im tarnzelt im achteck hopsen? scheint so. merke: schon um des ergebnisses wegen können wir uns das stören gar nicht leisten! sonst könnten wir uns den ganzen aufwand sparen. statt dessen bekommen die schon schnappatmung, sobald die einen mit einer großen kamera sehen. zudem erhalten sie somit die möglichkeit zu wissen, wann und wo wir uns aufhalten, um die einhaltung der auflagen kontrollieren zu können. bei einer ablehnung machen wir es dann u.u. trotzdem und dann wird es schwierig, uns zu finden. (wir haben es gelassen und sind wo anders hingefahren – sperbereule im harz bei friedrichbrunn war auch nett und zudem ganz legal)
ein jahr später an gleicher stelle: wir parken in einer parkbucht an der straße. die schlafsäcke lagen zum trocknen draußen, der kocher war in betrieb. kommt der ranger mit seinem VW amarok durch und erklärt uns unter nennung der §§ des nat.park gesetzes, dass das boofen in der sächsischen schweiz nur in ausgewiesenen boofen erlaubt sei. worauf ich darauf hinwies, dass dieses gesetz an unserem aufenthaltsort hier nicht zur anwendung kommen kann, da straßen und siedlungen ausgeklammert sind. und das sollte er wissen, schließlich sei dieses gesetz einer seiner arbeits-, handlungs- und entscheidungsgrundlagen. die folge: allgemeines gestammel. und legt noch nach, indem er meinte, dass das betreiben eines offenen feuers auch verboten sei (er zeigte auf meinen kocher).
bei mir z.h. wollte mich mal ein jagdpächter von einer ganz frei zugänglichen stelle mit der begründung vertreiben, ich würde verbotener weise die jagd behindern. in einem ton, der alles andere als freundlich war. (anm: den tatbestand der jagdbehinderung gibt es nur bei bei vorsatz wenn man z.b. topfschlagend in der dämmerung durch die natur rennt und/oder bei angemeldeten, öffentlich gemachten jagdgesellschaften, wie z.b. drückjagden – da wäre es jedoch sehr dämlich, sich bei so viel hochenergetischer bleihaltiger luft dort aufzuhalten).
müll ist seit 30 jahren echt ein problem. egal wo. das gab es früher nicht. wenn da am strand mal ne zigarettenkippe lag, war das ein ereignis. heute ist es eines, wenn es bei der kippe bleibt. meine bildersammlung ist voll von dem mist.
bsp: https://www.fotocommunity.de/photo/die-umweltsau-sie-grunzt-gemein-photonenbaendiger/41516199 der rest steht unterm bild.
ich halte das verbot und die undurchsichtige rechtslage zum wildcampen für kontraproduktiv. ebenso das verbot von lagerfeuern. das hat früher keine sau interessiert, egal wo wir unterwegs waren. in den ferien ab an den baggersee und angeln. zelt aufgestellt, feuer an, ruten raus. abends kam der dorfpolizist mal auf seinem moped vorbei, schaute nach dem rechten und mahnte, nicht mit paar bier im kopp mit moped ins dorf zu fahren. das war´s – mehr nicht.
aber wir hatten regeln – unsere eigenen. verheizt wird z.b. nur, was auf dem boden liegt. mit viel holz ein großes feuer machen, kann jeder idiot. mit wenig holz ein feuer lange zu betreiben ist eine kunst. also bitte nur so groß wie unbedingt nötig. und die situation richtig einschätzen. man kann an der falschen stelle bei waldbrandwarnstufe null einen riesigen schaden anrichten, aber auch bei stufe fünf an der richtigen stelle keine gefahrenkulisse herstellen. torfuntergründe sind ebenso tabu wie horstschutzzonen und das beachten von brut-, zug- und setzzeiten selbstverständlich. denn es ist jahreszeitlich nicht egal, wann man z.b. eine flusskiesbank betritt. von märz bis august hat man da nichts verloren.
ich hab in meinem leben gut 4000 feuer gemacht und noch nicht ein quadratmeter wald ist deshalb in flammen aufgegangen. und ja, ausdrücklich: man kann auch mitten im wald feuer machen. dafür braucht es aber das wissen um das wie. wenn man das aber rigeros verbietet, können die alten ihre erfahrungen nicht mehr an die jungen weiter geben. was passiert dann? sie machen es trotzdem und die sache gerät außer kontrolle. man schafft sich also durch diese regulierungen die probleme selbst.
das hat mir ein alter revierförster in mc pomm auf anfrage auch so bestätigt. der meinte: “die wälder brennen heute nicht weniger als früher, obwohl das feuer machen heute genauso wie damals verboten war. wir haben es früher nur geduldet und alles nicht so streng gesehen. sie brennen nur aus einem anderen grund. früher waren es die russen, die eine feuerstelle in der schonung sich selbst überließen. denen war das egal. heute sind es unerfahrene erlebnishungrige jugendliche, die hier ganze scheiterhaufen mit bis zu 3m flammenhöhe abfackeln … !”. ohne worte!
es herrscht ein mangel an bewußtsein im umgang mit der natur. ein bushcrafter wie ich, der das seit über 50 jahren praktiziert, weiß um die dinge und wie man sich zu verhalten hat. zudem waren die vermittelten werte früher andere.
nachdenkliche grüße
der moormolch
Moin
…Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf. …Dieser Satz ist FALSCH.
Vergleiche § 14 Abs. 1 BWaldG hier wird keine Einschränkung nach Besitzarten gemacht. Auch die Aufzählung nach § 14 Abs. 2 BWaldG lässt keine Einschränkung aufgrund der Besitzart zu.
Wie soll das auch in der Praxis umsetzbar sein. Für den normalen Bürger der keinen Zugriff auf Grundstückskarten oder Waldbesitzkarten hat ist es nicht ersichtlich, ob man sich im öffentlichen Waldbesitz oder privaten Besitz befindet.
Moin.
@Niemand aus Kommentar 5: Ich bin Revierleiter in Niedersachsen. In einem ähnlichen Fall habe ich das biwakieren in der Vergangenheit geduldet (ein bisschen genauer als “für den Bildungsbereich” bräuchte ich es aber schon). Wenn sie Interesse an Aufnahmen in Wald und Sumpf haben kontaktieren sie mich unter: marco.becker@nfa-nienburg.niedersachsen.de.
@der Rest der Welt: sollte es in Folge meines Kommentars zu vermehrten Anfragen kommen wird die Antwort in Zukunft wieder kategorisch “Nein” sein.
Hallo,
ich bin wohl nicht der “übliche” Wildcamper, denn meine Übernachtungen sind anlassbezogen, da ich nachts fotografiere. Da aber niemand bei so einer langen Bildserie wachbleiben kann, rolle ich mich irgendwann in meinen Schlafsack und hoffe das niemand die Fotoausrüstung neben mir klaut.
Ich habe wirklich versucht alles legal zu machen. Also bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet, mein Anliegen geschildert und die Verwendung der Bilder im Bildungsbereich angegeben. Herausgekommen ist nahezu nichts. Die meisten Ämter melden sich nicht mal auf mehrfache Anfrage. Die Ämter welche sich gemeldet haben lehnen mein Gesuch zum großen Teil ab, selbst wenn es sich um Flächen ohne Schutzstatus handelt. In einem Fall habe ich aber die Erlaubnis für eine ungeschützte Fläche erhalten. Leider muss man dann noch den Besitzer ausfindig machen, was bei einer Fläche irgendwo in der Pampa nahezu unmöglich ist. Die Ämter helfen hier nicht weiter, da meine geplante Unternehmung kein “hinreichender Grund” ist. Bliebe noch der Versuch über einen Notar oder eine Detektei den Besitzer der Fläche ausfindig zu machen. Leider ist das finanziell nicht vertretbar.
Das einzige was mir bleibt ist das Ausweichen ins Ausland, was die Angelegenheit so teuer macht, dass man es sich gleich schenken kann. Letztlich werden so dann natürlich auch keine Bilder für den Bildungsbereich gemacht. Eine echte win win Situation …
Der Gesetzgeber hat sich da was ganz tolles zusammengebastelt. Der Bürger hat zwar eigentlich ein Recht, kann das Recht aber nicht wahrnehmen, weil man ihm indirekt der Weg dazu verbaut. Gratulation zu so einem Konstrukt.
Es bleibt also als Fazit nur, das alles verboten ist was nicht explizit erlaubt ist. Mich wundert jedenfalls nicht mehr, dass hier in der Bürokratischen Republik Deutschland kaum noch was möglich ist.
Ich habe versucht Eigentümer von etlichen Wiesen und Waldrändern herauszubekommen um zu Zelten, aber ohne inoffiziellen Kontakt kam ich nicht weiter. Bei Nachfragen an die entsprechenden Gemeinden kam immer nur: “Kann ich Ihnen nicht sagen. Datenschutz.”
Nun will ich es mit Biwakieren versuchen (kein Lager bauen, in der Dämmerung einschlafen, bei Sonnenaufgang wieder zusammenpacken), aber hier finde ich die Information, dass selbst das in Landschaftsschutzgebieten verboten ist. Das kann ich irgendwie nicht glauben. Von der Idee her verstehe ich Landschaftsschutzgebiete als Gebiete in denen alles was die Landschaft ändern kann reguliert werden soll. In der Natur schlafen gehört nicht dazu.
Außerdem, wenn man zB in der Mitte des Sauerlandes wohnt, müsste man erst aus dem Sauerland herausfahren, da laut https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de so gut wie alles dort LSG und Naturpark ist.
Schön und gut, dass die juristische Seite nun sagt es ist möglich, in der Realität führt es irgendwie dazu, dass ich mich so unsicher fühle, dass ich es wahrscheinlich doch nicht versuche. Ich kann über diese unübersichtlichen und nicht wirklich bürgerfreundlichen Regeln und Gesetze nicht lachen. Das Naturbewusstsein wird hierdurch doch nur gesenkt anstatt gefördert, was dann am Ende durch eine naturfremde Bevölkerung zu mehr Naturzerstörung führt. Und auf der anderen Seite macht es mich als Individuum dann wütend wenn ich bedenke wieviel Herbizide und Pestizide im LSG versprüht, wieviel Unterholz durch Harvester kaputtgefahren und wieviel Flächen gerodet, geschottert oder beackert werden dürfen.
[…] zuvor genauestens Belesen, was beim Übernachten unter freiem Himmel möglich ist. Schaut doch mal hier vorbei, um euch zu […]